Viele kennen die GmbH-Holding, also dass eine GmbH Anteile an einer anderen GmbH hält. Aber aufgepasst, hier sind 10 Gründe für eine Stiftungsholding anstatt einer GmbH-Holding. Erstens, es gibt einen umfassenden Vermögensschutz. Die Stiftung gehört im Prinzip keinem, während die GmbH Gesellschafter hat. Man zahlt mit der Stiftung keine Gewerbesteuer, also nur 15,825 Körperschaftssteuer mit dem Soli, wohingegen die GmbH mit Gewerbesteuer belastet wird, außer rein vermögensverwaltende GmbHs. Bei Stiftungen gibt es einen Steuerfreibetrag von 5.000 Euro pro Jahr, befinden sich in der Stiftung Wirtschaftsgüter wie beispielsweise Lizenzen, kann man diese an die GmbH runtervermieten und auf der GmbH-Ebene spart man etwa 30% Steuern und bei der Stiftung versteuert man nur 15,825%. Immobilien können nach Ablauf von 10 Jahren in der Stiftung steuerfrei verkauft werden. Das geht in der GmbH nicht. Auch Pkw können in der Stiftung steuerfrei verkauft werden. Man kann über eine Stiftung, die wegzieht, Zugbesteuerung vermeiden, wenn man auswandern möchte. Beteiligungsgewinne können mit 0,79% versteuert werden, wenn man mindestens 10% an der Gesellschaft hält. Wenn man die Beteiligung verkauft, kann man diese auch mit 0,79% versteuerfrei verkaufen, ohne Mindestbeteiligung. Man kann die Erträge außerdem in der Stiftung flexibler verwenden. Beispielsweise können auch minderjährige Kinder mit Leistungen bedacht werden. Natürlich muss man dabei einiges beachten und natürlich gibt es, wie überall, auch Nachteile. Mehr dazu erfährst du in meinem Vortrag bei der Cashflow Conference am 4. und 5. Juli 2025 in der Messe Frankfurt. Vergangenes Jahr haben meinen Vortrag über 2000 Menschen angehört und vielleicht schaffen wir da noch eine Steigerung. Also falls du dieses Jahr nichts verpassen willst, dann sichere dir jetzt unter cashflowconference.de dein Ticket und spare dir mit dem Rabattcode Steuerfabi nochmal 10%. Ich hoffe, man sieht sich in Frankfurt. Prösterchen.
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