#nebenberuflich, #orgamax, #rechnungschreiben, #selbstständig, #solopreneur
28.03.2025 11,403 Aufrufe
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Transkript:

Nebenberuflich selbstständig. Was ändert sich? Lena arbeitet als Angestellte in einer Marketingagentur, möchte aber nebenbei als freiberufliche Grafikdesignerin Geld verdienen. Sie meldet ihre nebenberufliche Selbstständigkeit an. Doch was ändert sich jetzt für sie? Arbeitgeber informieren? Ihr Arbeitsvertrag erlaubt Nebentätigkeiten, solange sie nicht in Konkurrenz zu ihrem Arbeitgeber steht. Sicherheitshalber informiert sie ihn, um mögliche Probleme zu vermeiden. Lena muss klären, ob sie ein Gewerbe anmelden muss oder ob ihre Tätigkeit als Freiberuflerin zählt, zum Beispiel künstlerische Dienstleistungen. Da bei Grafikdesign eine freiberufliche Tätigkeit möglich sein kann, spart sie sich die Gewerbesteuer und die Mitgliedschaft in der IHK. Ihre nebenberufliche Einnahme muss sie in der Steuererklärung angeben, aber solange ihr Gewinn unter ca. 410 Euro im Jahr liegt, bleibt sie steuerlich verschoben. Da Lena im ersten Jahr voraussichtlich weniger als 25.000 Euro Umsatz macht, entscheidet sie sich für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 U.S. Das bedeutet keine Umsatzsteuer auf Rechnung und weniger Bürokratie. Mit einer guten Buchhaltungssoftware wie OrgaMax behält sie den Überblick über ihre Einnahmen, Rechnung und Steuerpflicht. Da Lena bereits über ihren Hauptjob versichert ist, bleibt sie in der Regel gesetzlich krankenversichert, ohne zusätzliche Beiträge bezahlen zu müssen.

Kommentare

benutzer123
Super Video! Sehr informativ!
tiktok_fan
Danke für das teilen! Kannst du mehr Videos zu diesem Thema machen?